Beschluss (EU) 2023/702 des Rates vom 21. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses und die Abgabe von Empfehlungen sowie die Abgabe von Gemeinsamen Erklärungen und Einseitigen Erklärungen zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 166 Absatz 2 des Austrittsabkommens sind die Beschlüsse des Gemeinsamen Ausschusses, der mit Artikel 164 Absatz 1 des Austrittsabkommens eingerichtet wurde (im Folgenden „Gemeinsamer Ausschuss“), für die Union und das Vereinigte Königreich verbindlich. Die Union und das Vereinigte Königreich haben diese Beschlüsse, die dieselbe rechtliche Wirkung haben wie das Austrittsabkommen, durchzuführen.
Erwägungsgrund 1 32023D0702
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