Beschluss (EU) 2023/702 des Rates vom 21. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses und die Abgabe von Empfehlungen sowie die Abgabe von Gemeinsamen Erklärungen und Einseitigen Erklärungen zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 8 Absatz 4 des Protokolls erörtert der Gemischte Ausschuss regelmäßig die Durchführung jenes Artikels, auch bezüglich der Bestimmungen aus Absatz 1 jenes Artikels zu Ermäßigungen und Befreiungen, und nimmt gegebenenfalls Maßnahmen für seine ordnungsgemäße Anwendung an, sofern dies erforderlich ist.
Erwägungsgrund 15 32023D0702
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