Erwägungsgrund 6 32023D0702
Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände Nordirlands sollten die Erleichterungen nach Artikel 6 Absatz 2 des Protokolls besondere Regelungen für den Warenverkehr innerhalb des Binnenmarkts des Vereinigten Königreichs umfassen, die mit der Position Nordirlands als Teil des Zollgebiets des Vereinigten Königreichs gemäß diesem Protokoll im Einklang stehen, wenn die Waren für den Endverbrauch oder die Endverwendung in Nordirland bestimmt sind und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Integrität des Binnenmarkts der Union und der Zollunion ergriffen werden.