Erwägungsgrund 8 32023D0702
Hinsichtlich Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern sollte Anhang 3 des Protokolls unter Berücksichtigung der besonderen Umstände in Nordirlands, einschließlich der Tatsache, dass Nordirland integraler Bestandteil des Binnenmarkts des Vereinigten Königreichs ist, in mehreren Punkten geändert werden. Diese Änderungen sollten weder Risiken des Steuerbetrugs begünstigen noch potenzielle Wettbewerbsverzerrungen nach sich ziehen. Ihre Umsetzung in Nordirland und insbesondere die Umsetzung der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Waren sollten weder zu Risiken für den Binnenmarkt der Union und den Binnenmarkt des Vereinigten Königreichs noch zu unangemessenen Belastungen für in Nordirland tätige Unternehmen führen.