Beschluss (EU) 2023/702 des Rates vom 21. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses und die Abgabe von Empfehlungen sowie die Abgabe von Gemeinsamen Erklärungen und Einseitigen Erklärungen zu vertretenden Standpunkt
Im Hinblick auf die Einrichtung eines Mechanismus zur verbesserten Koordinierung im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Protokolls in den Bereichen Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern kann der Gemeinsame Ausschuss im Einklang mit Artikel 164 Absatz 5 Buchstabe c des Austrittsabkommens unter anderem die den Fachausschüssen übertragenen Aufgaben ändern.
Erwägungsgrund 14 32023D0702
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