Beschluss (EU) 2023/702 des Rates vom 21. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses und die Abgabe von Empfehlungen sowie die Abgabe von Gemeinsamen Erklärungen und Einseitigen Erklärungen zu vertretenden Standpunkt
Zur Klärung des Anwendungsbereichs bestimmter Rechtsakte, die bereits in Anhang 3 des Protokolls aufgeführt sind, sollten zwei Anmerkungen zu diesem Anhang hinzugefügt werden. Um sicherzustellen, dass diesem Anhang jederzeit weitere Anmerkungen hinzugefügt werden können, sollte diese Möglichkeit in dem vorliegenden Beschluss vorgesehen werden.
Erwägungsgrund 9 32023D0702
Erwägungsgrund 9 32023D0702Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen