Erwägungsgrund 12 32023D0747
Anhang XVII Artikel 11 des Abkommens ermächtigt den Handelsausschuss, die übrigen vier Rechtsakte der Union im Wege einer Änderung in Anhang XVII des Abkommens aufzunehmen.
Anhang XVII Artikel 11 des Abkommens ermächtigt den Handelsausschuss, die übrigen vier Rechtsakte der Union im Wege einer Änderung in Anhang XVII des Abkommens aufzunehmen.