ENTWURF BESCHLUSS Nr. …/2023 DES ASSOZIATIONSAUSSCHUSSES EU-UKRAINE IN DER ZUSAMMENSETZUNG „HANDEL“ vom … zur Änderung der Anlage XVII-3 (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) zu Anhang XVII des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits
Nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d des Abkommens besteht das Ziel des Abkommens unter anderem darin, die Anstrengungen der Ukraine zu unterstützen, den Übergang zu einer funktionierenden Marktwirtschaft unter anderem durch die schrittweise Annäherung ihrer Rechtsvorschriften an die der Union zu vollenden.
Erwägungsgrund 2 32023D0747
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