Erwägungsgrund 5 32023D0747
Roamingvorschriften sind Teil des Besitzstands der Union im Bereich der Telekommunikation, wurden jedoch nicht in Anlage XVII-3 (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) zu Anhang XVII des Abkommens aufgenommen. Daher sollte Anlage XVII-3 durch die einschlägigen Rechtsakte der Union über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen ergänzt werden.