Erwägungsgrund 7 32024D0461
Zur Wahrnehmung der Aufgaben der EZB in Bezug auf die Vergütungspolitik und -praktiken muss näher bestimmt werden, auf welche Weise die NCAs der EZB die Informationen übermitteln, die sie von beaufsichtigten Unternehmen erhalten. Insbesondere sollten Format, Häufigkeit und Zeitpunkt dieser Informationsübermittlung sowie die Einzelheiten der Datenqualitätsprüfungen, die von den NCAs vor der Übermittlung der Informationen an die EZB vorgenommen werden sollten, näher festgelegt werden.