ENTWURF BESCHLUSS Nr. …/2025 DES ASSOZIATIONSRATES EU-REPUBLIK MOLDAU vom … in Bezug auf die weitere Marktöffnung für das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen und zur Änderung von Anhang XXVIII-B (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Um Unternehmen, die in öffentlichen Kommunikationsnetzen in der Union und in Moldau Roaming anbieten, ausreichend Zeit einzuräumen, alle sich aus diesen Beschlüssen ergebenden technischen und rechtlichen Anforderungen umzusetzen, sollte ein Geltungsbeginn festgelegt werden —
Erwägungsgrund 10 32025D1736
Erwägungsgrund 10 32025D1736Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen