ENTWURF BESCHLUSS Nr. …/2025 DES ASSOZIATIONSRATES EU-REPUBLIK MOLDAU vom … in Bezug auf die weitere Marktöffnung für das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen und zur Änderung von Anhang XXVIII-B (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.Er gilt ab dem 1. Januar 2026 .
Art. 11 32025D1736
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