Erwägungsgrund 4 32025D1736
Moldau hat eine weitere Integration in den Binnenmarkt der Union in Bezug auf das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union beantragt. Als ersten Schritt zur weiteren Integration in diesem Bereich wurde Anhang XXVIII-B des Abkommens durch den Beschluss Nr. 1/2023 des Assoziationsausschusses EU-Republik Moldau in der Zusammensetzung „Handel“ geändert, um den einschlägigen Besitzstand der Union im Bereich des Roamings aufzunehmen.