ENTWURF BESCHLUSS Nr. …/2025 DES ASSOZIATIONSRATES EU-REPUBLIK MOLDAU vom … in Bezug auf die weitere Marktöffnung für das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen und zur Änderung von Anhang XXVIII-B (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
In Artikel 102 und Artikel 240 des Abkommens ist vorgesehen, dass Moldau eine Annäherung seiner Rechtsvorschriften an den in Anhang XXVIII-B des Abkommens genannten Besitzstand der Union gemäß den Bestimmungen des genannten Anhangs vornimmt; Moldau bekräftigt, seinen Verpflichtungen nach diesen Artikeln nachzukommen.
Erwägungsgrund 3 32025D1736
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