Erwägungsgrund 13 32025D0493
Nach Einschätzung des ECDD ist Metonitazepyn (IUPAC-Bezeichnung: 2-[(4-Methoxyphenyl)methyl]-5-nitro-1-(2-pyrrolidin-1-ylethyl)-1H-benzoimidazol) ein synthetisches Opioid der Nitazen-Analoga. Metonitazepyn wurde bislang nicht förmlich von der WHO überprüft. Soweit bekannt, wird Metonitazepyn nicht therapeutisch eingesetzt und ist nicht zugelassen. Es liegen hinreichende Nachweise dafür vor, dass Metonitazepyn missbräuchlich verwendet wird oder ein Missbrauch wahrscheinlich ist und der Stoff ein Problem für die öffentliche Gesundheit und ein soziales Problem darstellen könnte, sodass internationale Kontrollmaßnahmen gerechtfertigt sind. Folglich empfiehlt die WHO, Metonitazepyn in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen.