Erwägungsgrund 16 32025D0493
Nach Einschätzung des ECDD ist Etonitazepipne (IUPAC-Bezeichnung: 2-[(4-Ethoxyphenyl)methyl]-5-nitro-1-(2-piperidin-1-ylethyl)-1H-benzoimidazol) eines von mehreren synthetischen Opioiden aus der Gruppe der 2-Benzylbenzimidazole, auch „Nitazene“ genannt. Etonitazepipne wurde bislang nicht förmlich von der WHO überprüft. Soweit bekannt, wird Etonitazepipne nicht therapeutisch eingesetzt und ist nicht zugelassen. Es liegen hinreichende Nachweise dafür vor, dass Etonitazepipne missbräuchlich verwendet wird oder ein Missbrauch wahrscheinlich ist und der Stoff ein Problem für die öffentliche Gesundheit und ein soziales Problem darstellen könnte, sodass internationale Kontrollmaßnahmen gerechtfertigt sind. Folglich empfiehlt die WHO, Etonitazepipne in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen.