Erwägungsgrund 7 32025D0493
Die Union ist weder Vertragspartei des Übereinkommens über Suchtstoffe noch des Übereinkommens über psychotrope Stoffe. Sie hat Beobachterstatus ohne Stimmrecht in der Suchtstoffkommission, in der im März 2025 insgesamt 13 EU-Mitgliedstaaten stimmberechtigte Mitglieder sind. Der Rat muss diese Mitgliedstaaten ermächtigen, den Standpunkt der Union zur Aufnahme von Stoffen in die Anhänge jener Übereinkommen vorzutragen, da Entscheidungen über die Aufnahme neuer Stoffe in die Anhänge in die Zuständigkeit der Union fallen.