Beschluss (EU) 2025/493 des Rates vom 5. März 2025 über den im Namen der Europäischen Union auf der 68. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
N-Desethyl-Isotonitazen wurde in zwei Mitgliedstaaten entdeckt und wird in mindestens zwei Mitgliedstaaten kontrolliert. N-Desethyl-Isotonitazen wird derzeit von der EUDA intensiv beobachtet. Ein Mitgliedstaat hat zwei Todesfälle nach einer bestätigten Exposition gegenüber N-Desethyl-Isotonitazen gemeldet.
Erwägungsgrund 20 32025D0493Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen