Erwägungsgrund 19 32025D0493
Nach Einschätzung des ECDD ist N-Desethyl-Isotonitazen (IUPAC-Bezeichnung: N-ethyl-2-[2-[(4-isopropoxyphenyl)methyl]-5-nitro-benzimidazol-1-yl]ethanamin) ein von Benzimidazol abgeleitetes synthetisches Opioid, das chemisch-strukturelle und pharmakologische Ähnlichkeiten mit Stoffen in Anhang I des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961, beispielsweise Isotonitazen, aufweist und ein Metabolit von Isotonitazen ist. N-Desethyl-Isotonitazen wurde bislang von der WHO nicht förmlich überprüft. Soweit bekannt, wird N-Desethyl-Isotonitazen nicht therapeutisch eingesetzt und ist nicht zugelassen. Es liegen hinreichende Nachweise dafür vor, dass N-Desethyl-Isotonitazen missbräuchlich verwendet wird oder ein Missbrauch wahrscheinlich ist und der Stoff ein Problem für die öffentliche Gesundheit und ein soziales Problem darstellen könnte, sodass internationale Kontrollmaßnahmen gerechtfertigt sind. Folglich empfiehlt die WHO, N-Desethyl-Isotonitazen in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen.