Erwägungsgrund 22 32025D0493
Nach Einschätzung des ECDD ist Hexahydrocannabinol (HHC) (IUPAC-Bezeichnung: 6a,7,8,9,10,10a-Hexahydro-6,6,9-trimethyl-3-pentyl-6H-dibenzo[b,d]pyran-1-ol) ein semisynthetisches Cannabinoid, das am häufigsten aus Cannabidiol als Vorläuferstoff synthetisiert wird. Hexahydrocannabinol wurde bislang nicht förmlich von der WHO überprüft. Soweit bekannt, wird Hexahydrocannabinol nicht therapeutisch eingesetzt und ist nicht zugelassen. Es liegen hinreichende Nachweise dafür vor, dass Hexahydrocannabinol missbräuchlich verwendet wird oder ein Missbrauch wahrscheinlich ist und der Stoff ein Problem für die öffentliche Gesundheit und ein soziales Problem darstellen könnte, sodass internationale Kontrollmaßnahmen gerechtfertigt sind. Folglich empfiehlt die WHO, Hexahydrocannabinol in den Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufzunehmen.