Erwägungsgrund 21 32025D0493
Daher sollte der Standpunkt der Union darin bestehen, die Aufnahme von N-Desethyl-Isotonitazen in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe zu unterstützen.
Daher sollte der Standpunkt der Union darin bestehen, die Aufnahme von N-Desethyl-Isotonitazen in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe zu unterstützen.