Erwägungsgrund 21 32026D1561
Aus Gründen der Klarheit hinsichtlich der für Maßnahmen geltenden Vorschriften ist es angezeigt, die Anwendung des vorliegenden Beschlusses bis zum 1. Januar 2027 aufzuschieben —
Aus Gründen der Klarheit hinsichtlich der für Maßnahmen geltenden Vorschriften ist es angezeigt, die Anwendung des vorliegenden Beschlusses bis zum 1. Januar 2027 aufzuschieben —