Erwägungsgrund 2 32026D1561
Mit der Entscheidung 2008/376/EG des Rates wurde das Forschungsprogramm des Forschungsfonds für Kohle und Stahl (im Folgenden „Forschungsprogramm“) angenommen. Mit dem Forschungsprogramm sollte zur Steigerung der öffentlichen und privaten Investitionen in Forschung und Innovation in den Mitgliedstaaten und somit dazu beigetragen werden, dass die Zielvorgabe für Investitionen von insgesamt mindestens 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der Union in Forschung und Entwicklung erreicht wird.