Erwägungsgrund 13 32026D1561
Zur Gewährleistung der finanziellen Transparenz sollte den Mitgliedstaaten ein Jahresbericht vorgelegt werden, der Informationen über die im Rahmen der Finanzleitlinien durchgeführten Vermögensverwaltungsoperationen, einschließlich Informationen über die Zuordnung zu den verschiedenen Klassen von Vermögenswerten, und eine Erläuterung jeder größeren Änderung bei der strategischen Portfoliostrukturierung enthält.