Erwägungsgrund 4 32026D1911
Der Beschluss des Gemischten Veterinärausschusses zur Änderung der Anlagen 1, 2, 3, 5, 6 und 10 zu Anhang 11 des Abkommens wird im Falle ihrer Annahme Rechtswirkung für die Union entfalten.
Der Beschluss des Gemischten Veterinärausschusses zur Änderung der Anlagen 1, 2, 3, 5, 6 und 10 zu Anhang 11 des Abkommens wird im Falle ihrer Annahme Rechtswirkung für die Union entfalten.