Beschluss (EU) 2026/1911 des Rates vom 13. Juli 2026 über den im Namen der Europäischen Union im durch das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Veterinärausschuss hinsichtlich Beschluss Nr. 1/2026 zur Änderung der Anlagen 1, 2, 3, 5, 6 und 10 zu Anhang 11 des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
In Anbetracht der anerkannten Gleichwertigkeit der Maßnahmen im Bereich der Tiergesundheit sollte die Anerkennung des Status „seuchenfrei“ für bestimmte Seuchen vereinfacht werden, um diesen Prozess zu beschleunigen und damit eine bessere Bekämpfung grenzüberschreitender Seuchen zu ermöglichen.
Erwägungsgrund 6 32026D1911
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