Erwägungsgrund 8 32026D1911
Mit der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates werden verschiedene Texte, die für Anhang 11 des Abkommens von Bedeutung sind, geändert und aufgehoben, insbesondere zur Anwendung der Verordnung (EU) 2016/429. Zudem hat die Schweiz am 1. Januar 2009 die Anforderungen der Union in Bezug auf amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften im Bereich Tiergesundheit sowie die Gesamtheit der Bestimmungen zu ihrer Durchführung auf dem Gebiet der Kontrolle von Einfuhren aus Drittländern in die Europäische Union in nationales Recht aufgenommen. Es ist daher angezeigt, alle Verweise auf amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften im Bereich der Tiergesundheit und auf Kontrollen von Einfuhren aus Drittländern in den Anlagen 1, 2, 3, 5, 6 und 10 zu Anhang 11 des Abkommens entsprechend anzupassen.