Erwägungsgrund 9 32026D1911
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission wurden mehrere frühere Rechtsakte zusammengefasst, gestrafft und ersetzt, die die verschiedenen IT-Plattformen, welche mittlerweile Komponenten des Informationsmanagementsystems für amtliche Kontrollen (IMSOC) sind, bislang getrennt voneinander geregelt hatten. Um die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu erleichtern und einen reibungslosen Informationsaustausch über amtliche Kontrollen zwischen der Europäischen Kommission, den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und den zuständigen Behörden der Schweiz zu gewährleisten, sollte die Schweiz vollständig in das IMSOC-System integriert werden. Die Schweiz sollte zu diesem Zweck eine Kontaktstelle benennen. Es ist daher angezeigt, alle Verweise auf das Informationsmanagementsystem für amtliche Kontrollen in den Anlagen 1, 5, 6 und 10 zu Anhang 11 des Abkommens entsprechend anzupassen.