§ 46 GKrimDVDV
Bewertung der Verteidigung
Die Prüfungskommission bewertet die in der Präsentation der Bachelorarbeit erbrachten Leistungen und die im Prüfungsgespräch erbrachten Leistungen einzeln.
Das Ergebnis der Verteidigung ist das arithmetische Mittel aus
der Punktzahl für die Präsentation der Thesis und
der Punktzahl für das Prüfungsgespräch.