§ 4 KHAlarmV
Die KEL wird bei Notfällen, die aufgrund ihrer Anforderungen oder ihres Ausmaßes erheblich über das Normalmaß hinausgehen und im alltäglichen Krankenhausbetrieb nicht bewältigt werden können, Notfallereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Kranken, einer Großschadenslage oder Katastrophe verantwortlich tätig. Sie setzt sich aus der im Normalbetrieb tätigen Krankenhausleitung in der gleichen Struktur unter Hinzuziehung weiteren Personals in Abhängigkeit vom Lagebild zusammen, um im Einsatzfalle in allen betroffenen Krankenhausbereichen handlungsfähig zu bleiben. Der KEL gehören als ständige Mitglieder an: oder die jeweilige Stellvertretung. Ereignisabhängig sind im Bedarfsfall weitere Fachberaterinnen oder Fachberater wie beispielsweise die oder der Strahlenschutzbeauftragte, die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, eine Verbindungsperson des Rettungsdienstes oder der Feuerwehr, ein Krankenhaushygieniker bzw. eine Krankenhaushygienikerin oder eine Hygienefachkraft hinzuzuziehen. Insbesondere bei einem Notfallereignis mit einer größeren Zahl von Verletzten oder Kranken soll auch zeitnah eine Apothekerin oder ein Apotheker aus der krankenhausversorgenden Apotheke beziehungsweise eine Krankenhausapothekerin oder ein Krankenhausapotheker zur ausreichenden Versorgung mit Sanitätsmaterial eingebunden werden.
die Krankenhausleitung gemäß § 16 SKHG,
die oder der Beauftragte für interne und externe Gefahren,
die oder der Brandschutzbeauftragte, sofern deren oder dessen Aufgabenbereich betroffen ist, und
eine Führungskraft des technischen Dienstes
Die KEL koordiniert und verantwortet alle Maßnahmen und Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Auftreten und der Bewältigung eines Notfalles im Sinne des Absatzes 1 mit dem Ziel, die schnellstmögliche fachgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen sowie einen geordneten Krankenhausbetrieb aufrechtzuerhalten. Deshalb soll sie Vorabsprachen treffen beziehungsweise Checklisten erarbeiten oder erarbeiten lassen, unter anderem zu folgenden Aufgaben in Abhängigkeit vom jeweiligen Lagebild:
Sicherstellung der Erreichbarkeit des KoEL und der eigenen Erreichbarkeit,
Prüfung des Alarmierungserfolgs,
Erstellung einer Lageübersicht und Lagebeurteilung,
Koordinierung, Lenkung und Leitung der notwendigen Maßnahmen durch Sicherstellung einer operativen Führung, Treffen geeigneter Maßnahmen zur Schadensminimierung und Weitergabe von Führungsinformationen an die betroffenen Einsatzbereiche sowie Überprüfung der Aufgabenwahrnehmung,
Organisation der medizinischen Versorgung und Einsatz der Ärzte, insbesondere:
Erstellung einer Übersicht über einsatzfähiges Personal, Aktivierung weiterer Personalressourcen und Angehörigenbetreuung,
Organisation von Sammelstellen für Verletzte,
Klärung der OP-Kapazitäten, Absage der nicht dringlichen, auch zu einem späteren Zeitpunkt durchführbaren elektiven Operationen und Eingriffe, OP-Arbeitsverteilung,
im Bedarfsfalle Klärung der Intensivkapazitäten,
Koordination des Einsatzes der Pflegekräfte, Übersicht über freie Betten und Kontakt zu den einzelnen Stationen,
Kriterien für eine früh-/vorzeitige Entlassung von Patientinnen und Patienten oder die befristete Senkung von Standards im ärztlichen, pflegerischen und betreuenden Bereich,
Erhalt beziehungsweise Wiederherstellung der Betriebssicherheit des Krankenhauses, geordnete Verkehrslenkung, Koordination von Sicherheitsaufgaben, Transport- und Botendiensten,
Kommunikation und Abstimmung mit der Integrierten Leitstelle und benachbarten Krankenhäusern beziehungsweise Kooperationskrankenhäusern,
Kommunikation mit den zuständigen Behörden außerhalb des Krankenhauses (insbesondere Polizei, Feuerwehr, untere Katastrophenschutzbehörden, Gesundheitsamt, Aufsichtsbehörde, zuständige Gemeinde) und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen,
Sicherstellung der Patientenregistrierung,
Kommunikation mit der Öffentlichkeit,
Sicherstellung der Kommunikation mit den Angehörigen,
Sicherstellung des Nachschubs an Sanitätsmaterial,
Sicherstellung der Speisenversorgung,
Sicherstellung der Einsatzbereitschaft von Hauswirtschaft und Reinigung,
Sicherstellung des Nachschubs von Entsorgungsmaterial und der Entsorgung,
Bestellung von Sichtungsteams zur Einteilung der Patientinnen und Patienten in Sichtungskategorien sowie gegebenenfalls Organisation der Weiterverlegung in andere Krankenhäuser über die Integrierte Leitstelle des Saarlandes, sofern die eigenen Aufnahmekapazitäten ausgeschöpft sind,
Organisation der Betreuung und Versorgung des Krankenhauspersonals,
Dokumentation im Einsatztagebuch,
Demobilisierung nach dem Einsatz,
Nachbetrachtung der getroffenen Maßnahmen durch Analyse des Einsatztagebuches und Aufzeigen von Schwachstellen zur Verbesserung des Krankenhausalarmplanes sowie Bericht über die Ergebnisse an den jeweiligen Krankenhausträger.
Der KEL sind Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die von ihrer technischen Ausstattung dafür geeignet sind, die Funktionsfähigkeit der KEL sicherzustellen.