Erwägungsgrund 12 31997L0070
Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit sollten Fahrzeuge unter der Flagge eines Mitgliedstaates den spezifischen Anforderungen des Anhangs IV genügen.
Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit sollten Fahrzeuge unter der Flagge eines Mitgliedstaates den spezifischen Anforderungen des Anhangs IV genügen.