Erwägungsgrund 20 31997L0070
Im Interesse einer einheitlichen Anwendung dieser Richtlinie können bestimmte Vorschriften im Rahmen dieses Ausschusses angepaßt werden, um einschlägigen internationalen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Im Interesse einer einheitlichen Anwendung dieser Richtlinie können bestimmte Vorschriften im Rahmen dieses Ausschusses angepaßt werden, um einschlägigen internationalen Entwicklungen Rechnung zu tragen.