Erwägungsgrund 15 31997L0070
Die Mitgliedstaaten könnten örtliche Gegebenheiten antreffen, die die Anwendung spezifischer Sicherheitsmaßnahmen auf alle Fischereifahrzeuge, die in einem bestimmten Gebiet im Einsatz sind, rechtfertigen. Sie könnten es auch als angezeigt erachten, Ausnahmen von den Bestimmungen der Anlage zum Torremolinos-Protokoll oder gleichwertige Anforderungen festzulegen. Sie sollten — vorbehaltlich einer Kontrolle im Rahmen des Ausschußverfahrens — berechtigt sein, derartige Maßnahmen zu treffen.