Erwägungsgrund 10 32000L0036
Andererseits steht die Richtlinie 79/112/EWG dem nicht entgegen, dass auf dem Etikett von Schokoladeerzeugnissen angegeben wird, dass keine anderen Fette als Kakaobutter zugesetzt worden sind, vorausgesetzt, dass diese Angabe korrekt, neutral und objektiv ist und der Verbraucher dadurch nicht irregeführt wird.