Erwägungsgrund 3 32000L0036
Mit der genannten Richtlinie wurde daher das Ziel verfolgt, Begriffsbestimmungen und gemeinsame Vorschriften für die Zusammensetzung, die Herstellungsmerkmale, die Verpackung und die Etikettierung von Kakao- und Schokoladeerzeugnissen festzulegen, um den freien Verkehr dieser Erzeugnisse in der Gemeinschaft zu gewährleisten.