Erwägungsgrund 13 32000L0036
Die in der Richtlinie 73/241/EWG vorgesehene Ausnahmeregelung, die es dem Vereinigten Königreich und Irland gestattet, in ihrem Hoheitsgebiet die Verwendung der Bezeichnung „milk chocolate“ („Milchschokolade“) für „milk chocolate with high milk content“ („Haushaltsmilchschokolade“) zuzulassen, sollte beibehalten werden. Die englische Bezeichnung „milk chocolate with high milk content“ sollte jedoch durch die Bezeichnung „family milk chocolate“ ersetzt werden.