Erwägungsgrund 17 32000L0036
Um neue Handelshemmnisse zu vermeiden, sollten die Mitgliedstaaten für die betreffenden Erzeugnisse keine einzelstaatlichen Vorschriften erlassen, die nicht in dieser Richtlinie vorgesehen sind —
Um neue Handelshemmnisse zu vermeiden, sollten die Mitgliedstaaten für die betreffenden Erzeugnisse keine einzelstaatlichen Vorschriften erlassen, die nicht in dieser Richtlinie vorgesehen sind —