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Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 6 zur Änderung von Anhang I Abschnitte C und D delegierte Rechtsakte zu erlassen, um dem technischen Fortschritt und den Entwicklungen bei den einschlägigen internationalen Normen Rechnung zu tragen.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 6 zur Änderung von Anhang II und Anhang III Teil B delegierte Rechtsakte zu erlassen, um dem…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 5 zur Änderung von Teil B des Anhangs delegierte Rechtsakte zu erlassen, um dem technischen…
Artikel 5 erhält folgende Fassung: Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 6 zur Änderung von Anhang I Abschnitte C und D delegierte…
Artikel 5 erhält folgende Fassung: Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 6 zur Änderung von Anhang II und Anhang III Teil B delegierte…
Artikel 4 erhält folgende Fassung: Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 5 zur Änderung von Teil B des Anhangs delegierte Rechtsakte zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.