Erwägungsgrund 2 32000L0036
Die Richtlinie 73/241/EWG des Rates vom 24. Juli 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für zur Ernährung bestimmte Kakao- und Schokoladeerzeugnisse wurde damit begründet, dass es durch die Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über mehrere Sorten von Kakao- und Schokoladeerzeugnissen bei diesen Erzeugnissen zu Handelshemmnissen mit den entsprechenden direkten Auswirkungen auf die Schaffung und das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes kommen könnte.