Erwägungsgrund 4 32000L0036
Jene Begriffsbestimmungen und Vorschriften sollten geändert werden, um dem technischen Fortschritt sowie der Entwicklung des Geschmacks der Verbraucher gerecht zu werden, und sie sollten den allgemeinen Lebensmittelvorschriften der Gemeinschaft, insbesondere den Vorschriften über die Etikettierung, die Süßungsmittel und sonstigen zugelassenen Zusatzstoffe, die Aromastoffe, die Extraktionslösemittel und die Analyseverfahren, angepasst werden.