Erwägungsgrund 16 32005L0065
Es sollte ein Verfahren zur Anpassung dieser Richtlinie vorgesehen werden, um der Weiterentwicklung der internationalen Instrumente Rechnung zu tragen und aufgrund der gewonnenen Erfahrungen die Einzelbestimmungen der Anhänge dieser Richtlinie anzupassen oder zu ergänzen, ohne ihren Geltungsbereich zu erweitern.