Erwägungsgrund 2 32005L0065
Menschen, Infrastrukturen und Ausrüstung in Häfen sollten vor sicherheitsrelevanten Ereignissen und ihren zerstörerischen Auswirkungen geschützt werden. Ein solcher Schutz käme den Nutzern der Verkehrseinrichtungen, der Wirtschaft und der Gesellschaft als Ganzes zugute.