Erwägungsgrund 17 32008L0090
Dieses Ziel kann am besten dadurch erreicht werden, dass die Sorte allgemein bekannt ist, was insbesondere für althergebrachte Sorten gilt, bzw. dadurch, dass eine Beschreibung verfügbar ist, die sich auf die Protokolle des gemeinschaftlichen Sortenamtes oder, in Ermangelung solcher Protokolle, auf sonstige internationale oder einzelstaatliche Regelungen stützt.