Erwägungsgrund 14 32010L0043
Nach der Richtlinie 2009/65/EG müssen Verwaltungsgesellschaften sicherstellen, dass für jedes Portfoliogeschäft im Zusammenhang mit OGAW Ursprung, Gegenparteien, Art, Abschlusszeitpunkt und -ort rekonstruiert werden können. Zu diesem Zweck müssen Anforderungen an die Aufzeichnung von Portfoliogeschäften und Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen festgelegt werden.