Art. 62 32010L0075
Berichterstattung über die Einhaltung der Vorschriften
Der Betreiber übermittelt der zuständigen Behörde auf Anfrage die Angaben, die es dieser gestatten, die Einhaltung folgender Parameter zu überprüfen: Dies kann eine gemäß Anhang VII Teil 7 erstellte Lösungsmittelbilanz einschließen.
a)
Emissionsgrenzwerte für Abgase, Grenzwerte der diffusen Emissionen und Gesamtemissionsgrenzwerte;
b)
Anforderungen des Reduzierungsplans nach Anhang VII Teil 5;
c)
gemäß Artikel 59 Absätze 2 und 3 gewährte Abweichungen.