Erwägungsgrund 3 32012L0018
Die Richtlinie 96/82/EG hat maßgeblich dazu beigetragen, Wahrscheinlichkeit und Folgen solcher Unfälle zu verringern, was wiederum das Schutzniveau in der gesamten Union angehoben hat. Eine Überprüfung der genannten Richtlinie hat bestätigt, dass die Häufigkeit schwerer Unfälle gleich geblieben ist. Die bestehenden Bestimmungen sind zwar im Großen und Ganzen für den Zweck angemessen, doch sind einige Änderungen erforderlich, um das Schutzniveau weiter zu erhöhen, insbesondere was die Verhütung schwerer Unfälle betrifft. Gleichzeitig sollte das durch die Richtlinie 96/82/EG festgelegte System an Änderungen am Unionssystem zur Einstufung von Stoffen und Gemischen angepasst werden, auf das sich die Richtlinie bezieht. Darüber hinaus sollte eine Reihe anderer Bestimmungen präzisiert und aktualisiert werden.