Erwägungsgrund 6 32012L0018
Schwere Unfälle können Folgen über Grenzen hinaus haben, und die ökologischen und wirtschaftlichen Kosten eines Unfalls werden nicht nur von dem davon betroffenen Betrieb, sondern auch von den betreffenden Mitgliedstaaten getragen. Daher müssen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zur Minimierung des Risikos konzipiert und angewandt werden, um mögliche Unfälle zu verhüten, das Risiko von Unfällen zu verringern und, sofern sie dennoch auftreten, etwaige Auswirkungen abzumildern und auf diese Weise in der gesamten Union ein hohes Schutzniveau sicherzustellen.