Erwägungsgrund 20 32012L0018
Die Informationsverwaltung sollte im Einklang mit der Initiative für das gemeinsame Umweltinformationssystem SEIS stehen, die in der Mitteilung der Kommission vom 1. Februar 2008„Hin zu einem gemeinsamen Umweltinformationssystem (SEIS)“ vorgestellt wurde. Sie sollte auch im Einklang mit der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) und ihren Durchführungsbestimmungen stehen, die darauf ausgerichtet sind, den Austausch von Umweltgeodaten zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors zu fördern und den Zugang der Öffentlichkeit zu Geodaten in der gesamten Union zu erleichtern. Die Informationen sollten in einer öffentlich zugänglichen Datenbank auf Unionsebene verfügbar sein, die ebenfalls die Überwachung der Umsetzung und die Berichterstattung darüber erleichtern wird.