Erwägungsgrund 11 32014L0028
Die Wirtschaftsakteure sollten für die Konformität der Explosivstoffe mit dieser Richtlinie verantwortlich sein, je nachdem welche Rolle sie jeweils in der Lieferkette spielen, damit ein hohes Niveau beim Schutz der öffentlichen Interessen, wie die Gesundheit und Sicherheit von Menschen sowie die öffentliche Sicherheit, gewährleistet wird und ein fairer Wettbewerb auf dem Unionsmarkt sichergestellt ist.