Erwägungsgrund 46 32014L0028
Für den Erlass von Durchführungsrechtsakten zur Festlegung der Einzelheiten des Systems zur eindeutigen Kennzeichnung und zur Rückverfolgung von Explosivstoffen sowie für die Festlegung der technischen Regelungen für die Anwendung der Bestimmungen zur Verbringung von Explosivstoffen und insbesondere des zu verwendenden Musterdokuments sollte das Prüfverfahren verwendet werden.